
5Mose 21
1  Wenn man einen Erschlagenen findet im Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt, um es einzunehmen, und er im Felde liegt, und man nicht wei, wer ihn erschlagen hat,
2  so sollen deine ltesten und deine Richter hinausgehen und die Entfernungen messen von dem Erschlagenen bis zu den Stdten, die ringsum liegen.
3  Und welche Stadt zunchst bei dem Erschlagenen sein wird, derselben Stadt lteste sollen eine junge Kuh von den Rindern nehmen, mit der man noch nicht gearbeitet und die noch an keinem Joch gezogen hat.
4  Und die ltesten jener Stadt sollen die Kuh hinabfhren in das Tal eines immerflieenden Baches, wo man weder gearbeitet noch gest hat, und sollen daselbst der Kuh bei dem Bach das Genick brechen.
5  Dann sollen herzutreten die Priester, die Kinder Levi, denn der HERR, dein Gott, hat sie erwhlt, da sie ihm dienen und in dem Namen des HERRN segnen; und nach ihrem Munde sollen alle Hndel und Schlgereien geschlichtet werden
6  auch alle ltesten dieser Stadt, welche zunchst bei dem Erschlagenen liegt, und sie sollen ihre Hnde waschen ber der jungen Kuh, der bei dem Bache das Genick gebrochen worden ist,
7  und sollen anheben und sagen: Unsre Hnde haben dieses Blut nicht vergossen, auch haben es unsre Augen nicht gesehen.
8  Vergib deinem Volk Israel, welches du, o HERR, erlst hast, und lege kein unschuldiges Blut auf das Gewissen deines Volkes Israel! So wird das Blut fr sie geshnt sein.
9  Also sollst du dich reinigen von unschuldig vergossenem Blut; damit wirst du tun, was recht ist in den Augen des HERRN.
10  Wenn du wider deine Feinde in den Krieg ziehst, und der HERR, dein Gott, sie in deine Hand gibt, da du unter ihnen Gefangene machst,
11  und du unter den Gefangenen ein schnes Weib siehst und dich in sie verliebst und sie zum Weibe nimmst,
12  so fhre sie in dein Haus und la sie ihr Haupt scheren und sich die Ngel schneiden
13  und die Kleider ihrer Gefangenschaft ablegen, und la sie in deinem Hause wohnen und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen; darnach komme zu ihr und nimm sie zur Ehe, da sie dein Weib sei.
14  Wenn du aber nicht Lust zu ihr hast, so sollst du sie freilassen, nach ihrem Belieben, und sie nicht um Geld verkaufen, sie auch nicht als Sklavin behandeln, da du sie geschwcht hast.
15  Wenn jemand zwei Frauen hat, eine, die er liebt, und eine, die er hat, und sie ihm Shne gebren, beide, die Geliebte und die Gehate, und wenn der Erstgeborene von der Gehaten ist, so kann er,
16  wenn nun die Zeit kommt, da er seinen Kindern seinen Besitz als Erbe austeilen soll, nicht den Sohn der Geliebten zum Erstgeborenen machen mit bergehung des erstgeborenen Sohnes der Gehaten;
17  sondern er soll den Sohn der Gehaten als den erstgeborenen Sohn anerkennen, da er ihm von allem, was vorhanden ist, zwei Teile gebe; denn dieser ist der Erstling seiner Kraft, und das Recht der Erstgeburt gehrt ihm.
18  Wenn jemand einen widerspenstigen und strrischen Sohn hat, welcher der Stimme seines Vaters und seiner Mutter nicht gehorcht und ihnen auch nicht folgen will, wenn sie ihn zchtigen,
19  so sollen sein Vater und seine Mutter ihn nehmen und zu den ltesten seiner Stadt fhren und zu dem Tor desselben Orts,
20  und sollen zu den ltesten der Stadt sagen: Dieser unser Sohn ist strrisch und widerspenstig und gehorcht unserer Stimme nicht, er ist ein Schlemmer und ein Sufer.
21  Dann sollen ihn alle Leute jener Stadt steinigen, da er sterbe. Also sollst du das Bse aus deiner Mitte wegschaffen, da ganz Israel es hre und sich frchte.
22  Hat jemand eine Snde an sich, die ein Todesurteil nach sich zieht, und er wird gettet und an ein Holz gehngt,
23  so soll sein Leichnam nicht ber Nacht an dem Holze bleiben, sondern du sollst ihn an demselben Tage begraben. Denn ein Gehngter ist von Gott verflucht, und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt.
