
4Mose 5
1  Und der HERR redete zu Mose und sprach: Gebiete den Kindern Israel,
2  da sie aus dem Lager alle Ausstzigen wegschicken, und alle, die Eiterflsse haben, und die an einem Toten unrein geworden sind.
3  Mnner und Weiber sollt ihr vor das Lager hinausschicken, da sie ihr Lager nicht verunreinigen, weil ich unter ihnen wohne.
4  Und die Kinder Israel taten also und schickten sie vor das Lager hinaus; wie der HERR zu Mose gesagt hatte, also taten die Kinder Israel.
5  Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage den Kindern Israel:
6  Wenn ein Mann oder ein Weib irgend eine menschliche Snde tut und sich damit am HERRN vergeht und die betreffende Seele eine Schuld auf sich ldt;
7  so sollen sie ihre Snde bekennen, die sie getan haben, und sollen ihre Schuld in ihrem vollen Betrag wiedererstatten, und den fnften Teil dazufgen und es dem geben, dem sie es schuldig sind.
8  Ist aber kein nchster Blutsverwandter da, dem man die Schuld erstatten kann, so fllt die dem HERRN zu erstattende Schuld dem Priester zu, auer dem Widder der Vershnung, mit dem ihm Shne erwirkt wird.
9  Desgleichen soll alles Hebopfer von allem, was die Kinder Israel heiligen und dem Priester bringen, ihm gehren;
10  und was jemand heiligt, das soll ihm gehren; gibt jemand dem Priester etwas, so gehrt es ihm.
11  Und der HERR redete zu Mose und sprach:
12  Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemandes Weib sich verginge und ihm untreu wrde, und jemand sie beschliefe,
13  und es bliebe vor den Augen ihres Mannes verborgen und versteckt, da sie unrein geworden, und es wre kein Zeuge vorhanden wider sie, sie wre auch nicht ertappt worden;
14  und es kme ber ihn ein Geist der Eifersucht, da er um sein Weib eiferte, weil sie unrein geworden ist (oder wenn der Eifersuchtsgeist ber ihn kme, da er um sein Weib eiferte, ob sie schon nicht unrein geworden ist)
15  so soll der Mann sein Weib zum Priester fhren und um ihretwillen ein Opfer fr sie bringen, ein Zehntel Epha Gerstenmehl; er soll aber kein l darauf gieen, noch Weihrauch darauf tun; denn es ist ein Eiferopfer und ein Gedchtnisopfer, das die Schuld ins Gedchtnis ruft.
16  Und der Priester soll sie herzufhren und vor den HERRN stellen.
17  Und der Priester soll heiliges Wasser nehmen in ein irdenes Geschirr und Staub vom Boden der Wohnung in das Wasser tun,
18  und soll das Weib vor den HERRN stellen und ihr Haar auflsen und das Gedchtnisopfer, das ein Eiferopfer ist, auf ihre Hnde legen. Und der Priester soll in seiner Hand das bittere, fluchbringende Wasser haben;
19  und er soll das Weib beschwren und zu ihr sagen: Hat dich kein Mann beschlafen und hast du dich nicht vergangen und neben deinem Mann verunreinigt, so sollst du von diesem bitteren fluchbringenden Wasser unbeschdigt bleiben;
20  bist du aber von deinem Mann abgewichen, und hast dich verunreinigt, indem dich jemand beschlafen hat auer deinem Mann;
21  so soll der Priester in seinem Beschwrungsfluch zu dem Weibe sagen setze dich der HERR zum Fluch und zum Schwur unter deinem Volk, da der HERR deine Hfte schwinden und deinen Bauch anschwellen lasse!
22  So gehe nun dieses fluchbringende Wasser in deinen Leib, da dein Bauch anschwelle und deine Hfte schwinde! Und das Weib soll sagen: Amen, Amen!
23  Dann soll der Priester diese Flche auf einen Zettel schreiben und mit dem bittern Wasser abwaschen.
24  Und er soll dem Weibe von dem bittern, fluchbringenden Wasser zu trinken geben, da das fluchbringende Wasser in sie eindringe und ihr bitter sei.
25  Darnach soll der Priester das Eiferopfer von ihrer Hand nehmen und zum Speisopfer weben vor dem HERRN und es zum Altar bringen.
26  Und er soll eine Handvoll von dem Speisopfer nehmen, zum Gedchtnis, und es auf dem Altar verbrennen und darnach dem Weibe das Wasser zu trinken geben.
27  Und wenn sie das Wasser getrunken hat, so wird, wenn sie unrein geworden ist und sich an ihrem Mann vergangen hat, das fluchbringende Wasser in sie eindringen und sie vergiften, so da ihr Bauch anschwellen und ihre Hfte schwinden wird, und das Weib wird unter ihrem Volk ein Fluch sein.
28  Ist aber das Weib nicht verunreinigt, sondern rein, so wird sie unbeschdigt bleiben, da sie Samen empfangen kann.
29  Das ist das Eifergesetz: Wenn ein Weib neben ihrem Manne ausschweift und unrein wird,
30  oder wenn der Geist der Eifersucht ber einen Mann kommt, da er um sein Weib eifert, so soll er sie vor den HERRN stellen, da der Priester gnzlich mit ihr verfahre nach diesem Gesetz.
31  Dann ist der Mann unschuldig; das Weib aber hat ihre Schuld zu tragen.
