
2 Mose 22
1  Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Schaf und schlachtet oder verkauft das Tier, so soll er fnf Ochsen fr einen erstatten und vier Schafe fr eins.
2  Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, da er stirbt, so ist man des Blutes nicht schuldig;
3  wre aber die Sonne ber ihm aufgegangen, so wrde man des Blutes schuldig sein. Der Dieb soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen.
4  Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Ochs, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten.
5  Wenn jemand das Feld oder den Weinberg abweiden lt, und er lt dem Vieh freien Lauf, da es auch das Feld eines andern abweidet, so soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinbergs dafr geben.
6  Bricht Feuer aus und ergreift eine Dornhecke und frit einen Garbenhaufen oder das stehende Gewchs oder das ganze Feld, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden vergten.
7  Gibt einer seinem Nchsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen.
8  Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll man den Hausherrn vor Gott bringen und ihn darber verhren, ob er sich nicht vergriffen habe an seines Nchsten Gut.
9  Wird irgend etwas gestohlen, sei es ein Ochs, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid, oder was sonst abhanden gekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat's! So soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nchsten doppelt ersetzen.
10  Wenn jemand seinem Nchsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu hten gibt, und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne da es jemand sieht,
11  so soll ein Eid bei dem HERRN zwischen beiden entscheiden, da jener sich nicht vergriffen habe an seines Nchsten Gut; und der Eigentmer soll ihn annehmen und keine Entschdigung erhalten.
12  Ist es ihm aber gestohlen worden, so soll er es dem Eigentmer ersetzen;
13  wenn es aber von einem wilden Tier zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen mu er es nicht.
14  Entlehnt jemand etwas von seinem Nchsten, und es wird beschdigt oder kommt um, ohne da der Eigentmer dabei ist,
15  so mu er es ersetzen; ist der Eigentmer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist er ein Tagelhner, so ist es inbegriffen in seinem Lohn.
16  Wenn ein Mann eine Jungfrau berredet, die noch unverlobt ist, und bei ihr liegt, so soll er sie sich durch Bezahlung des Kaufpreises zum Eheweib nehmen.
17  Will aber ihr Vater sie ihm durchaus nicht geben, so soll er ihm soviel bezahlen, als der Kaufpreis fr eine Jungfrau betrgt.
18  Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen!
19  Wer bei einem Vieh liegt, soll des Todes sterben.
20  Wer den Gttern opfert und nicht dem Herrn allein, der soll in den Bann getan werden.
21  Den Fremdling sollst du nicht bedrngen noch bedrcken; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in gyptenland.
22  Ihr sollt keine Witwen noch Waisen bedrcken.
23  Wirst du sie dennoch bedrcken und sie schreien zu mir, so werde ich ihr Schreien gewi erhren,
24  und es wird alsdann mein Zorn ergrimmen, da ich euch mit dem Schwert umbringe, damit eure Weiber zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden!
25  Wenn du meinem Volk Geld leihst, einem Armen, der bei dir wohnt, so sollst du ihn nicht wie ein Wucherer behandeln, du sollst ihm keinen Zins auferlegen.
26  Wenn du von deinem Nchsten das Kleid als Pfand nimmst, so sollst du es ihm bis zum Sonnenuntergang wiedergeben;
27  denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloen Haut trgt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhre ich ihn; denn ich bin gndig.
28  Gott sollst du nicht lstern, und dem Obersten deines Volkes sollst du nicht fluchen!
29  Deinen berflu und dein Bestes sollst du nicht zurckbehalten; deinen erstgeborenen Sohn sollst du mir geben!
30  Desgleichen sollst du tun mit deinem Ochsen und deinem Schaf; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben!
31  Und ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Feld von wilden Tieren zerrissen worden ist, sondern sollt es den Hunden vorwerfen.
