        Deutsche Übersetzung GNU General Public License

    Diese Übersetzung wird mit der Absicht angeboten, das Verständnis
    der /GNU General Public License/ (GNU GPL) zu erleichtern. Es
    handelt sich jedoch nicht um eine offizielle oder im rechtlichen
    Sinne anerkannte Übersetzung.

    Die /Free Software Foundation/ (FSF) ist nicht der Herausgeber
    dieser Übersetzung, und sie hat diese Übersetzung auch nicht als
    rechtskräftigen Ersatz für die Original-GNU-GPL anerkannt. Da die
    Übersetzung nicht sorgfältig von Anwälten überprüft wurde, können
    die Übersetzer nicht garantieren, daß die Übersetzung die
    rechtlichen Aussagen der GNU GPL exakt wiedergibt. Wenn Sie
    sichergehen wollen, daß von Ihnen geplante Aktivitäten im Sinne der
    GNU GPL gestattet sind, halten Sie sich bitte an die
    englischsprachige Originalversion
    <http://www.gnu.org/licenses/gpl.html>.

    Die Übersetzer und die /Free Software Foundation/ möchten Sie darum
    bitten, diese Übersetzung nicht als offizielle Lizenzbedingungen für
    von Ihnen geschriebene Programme zu verwenden. Bitte benutzen Sie
    hierfür stattdessen die von der /Free Software Foundation/
    herausgegebene englischsprachige Originalversion
    <http://www.gnu.org/licenses/gpl.html>.

    / This is a translation of the GNU General Public License into
    German. This translation is distributed in the hope that it will
    facilitate understanding, but it is not an official or legally
    approved translation. /

    / The Free Software Foundation is not the publisher of this
    translation and has not approved it as a legal substitute for the
    authentic GNU General Public License. The translation has not been
    reviewed carefully by lawyers, and therefore the translator cannot
    be sure that it exactly represents the legal meaning of the GNU
    General Public License. If you wish to be sure whether your planned
    activities are permitted by the GNU General Public License, please
    refer to the authentic English version
    <http://www.gnu.org/licenses/gpl.html>. /

    / The translators and the Free Software Foundation strongly urge you
    not to use this translation as the official distribution terms for
    your programs; instead, please use the authentic English version
    <http://www.gnu.org/licenses/gpl.html> published by the Free
    Software Foundation. /


  GNU General Public License

* Deutsche Übersetzung der Version 2, Juni 1991 *

* Copyright © 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.
51 Franklin St, Fifth Floor, Boston, MA 02110, USA *

Es ist jedermann gestattet, diese Lizenzurkunde zu vervielfältigen und
unveränderte Kopien zu verbreiten; Änderungen sind jedoch nicht erlaubt.

* Diese Übersetzung ist kein rechtskräftiger Ersatz für die
englischsprachige Originalversion <http://www.gnu.org/licenses/gpl.html>! *


    Vorwort

Die meisten Softwarelizenzen sind daraufhin entworfen worden, Ihnen die
Freiheit zu nehmen, die Software weiterzugeben und zu verändern. Im
Gegensatz dazu soll Ihnen die /GNU General Public License/, die
Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz, ebendiese Freiheit garantieren. Sie
soll sicherstellen, daß die Software für alle Benutzer frei ist. Diese
Lizenz gilt für den Großteil der von der /Free Software Foundation/
herausgegebenen Software und für alle anderen Programme, deren Autoren
ihr Werk dieser Lizenz unterstellt haben. Auch Sie können diese
Möglichkeit der Lizenzierung für Ihre Programme anwenden. (Ein anderer
Teil der Software der /Free Software Foundation/ unterliegt stattdessen
der /GNU Lesser General Public License/, der Kleineren Allgemeinen
Öffentlichen GNU-Lizenz.)

Die Bezeichnung /?freie? Software/ bezieht sich auf Freiheit, nicht auf
den Preis. Unsere Lizenzen sollen Ihnen die Freiheit garantieren, Kopien
freier Software zu verbreiten (und etwas für diesen Service zu
berechnen, wenn Sie möchten), die Möglichkeit, die Software im Quelltext
zu erhalten oder den Quelltext auf Wunsch zu bekommen. Die Lizenzen
sollen garantieren, daß Sie die Software ändern oder Teile davon in
neuen freien Programmen verwenden dürfen ? und daß Sie wissen, daß Sie
dies alles tun dürfen.

Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen machen, die es
jedem verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern,
auf diese Rechte zu verzichten. Aus diesen Einschränkungen folgen
bestimmte Verantwortlichkeiten für Sie, wenn Sie Kopien der Software
verbreiten oder sie verändern.

Beispielsweise müssen Sie den Empfängern alle Rechte gewähren, die Sie
selbst haben, wenn Sie ? kostenlos oder gegen Bezahlung ? Kopien eines
solchen Programms verbreiten. Sie müssen sicherstellen, daß auch die
Empfänger den Quelltext erhalten bzw. erhalten können. Und Sie müssen
ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.

Wir schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen die Software
unter ein Urheberrecht (Copyright), und (2) wir bieten Ihnen diese
Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Software zu vervielfältigen, zu
verbreiten und/oder zu verändern.

Um die Autoren und uns zu schützen, wollen wir darüberhinaus
sicherstellen, daß jeder erfährt, daß für diese freie Software keinerlei
Garantie besteht. Wenn die Software von jemand anderem modifiziert und
weitergegeben wird, möchten wir, daß die Empfänger wissen, daß sie nicht
das Original erhalten haben, damit irgendwelche von anderen verursachte
Probleme nicht den Ruf des ursprünglichen Autors schädigen.

Schließlich und endlich ist jedes freie Programm permanent durch
Software-Patente bedroht. Wir möchten die Gefahr ausschließen, daß
Distributoren eines freien Programms individuell Patente lizensieren ?
mit dem Ergebnis, daß das Programm proprietär würde. Um dies zu
verhindern, haben wir klargestellt, daß jedes Patent entweder für freie
Benutzung durch jedermann lizenziert werden muß oder überhaupt nicht
lizenziert werden darf.

Es folgen die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung
und Bearbeitung:


    Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz


    Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung

§0. Diese Lizenz gilt für jedes Programm und jedes andere Werk, in dem
ein entsprechender Vermerk des Copyright-Inhabers darauf hinweist, daß
das Werk unter den Bestimmungen dieser /General Public License/
verbreitet werden darf. Im folgenden wird jedes derartige Programm oder
Werk als ?das Programm? bezeichnet; die Formulierung ?auf dem Programm
basierendes Werk? bezeichnet das Programm sowie jegliche Bearbeitung des
Programms im urheberrechtlichen Sinne, also ein Werk, welches das
Programm, auch auszugsweise, sei es unverändert oder verändert und/oder
in eine andere Sprache übersetzt, enthält. (Im folgenden wird die
Übersetzung ohne Einschränkung als ?Bearbeitung? eingestuft.) Jeder
Lizenznehmer wird im folgenden als ?Sie? angesprochen.

Andere Handlungen als Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung
werden von dieser Lizenz nicht berührt; sie fallen nicht in ihren
Anwendungsbereich. Der Vorgang der Ausführung des Programms wird nicht
eingeschränkt, und die Ausgaben des Programms unterliegen dieser Lizenz
nur, wenn der Inhalt ein auf dem Programm basierendes Werk darstellt
(unabhängig davon, daß die Ausgabe durch die Ausführung des Programmes
erfolgte). Ob dies zutrifft, hängt von den Funktionen des Programms ab.

§1. Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte Kopien des Quelltextes
des Programms, wie sie ihn erhalten haben, anfertigen und verbreiten.
Voraussetzung hierfür ist, daß Sie mit jeder Kopie einen entsprechenden
Copyright-Vermerk sowie einen Haftungsausschluß veröffentlichen, alle
Vermerke, die sich auf diese Lizenz und das Fehlen einer Garantie
beziehen, unverändert lassen und desweiteren allen anderen Empfängern
des Programms zusammen mit dem Programm eine Kopie dieser Lizenz
zukommen lassen.

Sie dürfen für den eigentlichen Kopiervorgang eine Gebühr verlangen.
Wenn Sie es wünschen, dürfen Sie auch gegen Entgelt eine Garantie für
das Programm anbieten.

§2. Sie dürfen Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils davon
verändern, wodurch ein auf dem Programm basierendes Werk entsteht; Sie
dürfen derartige Bearbeitungen unter den Bestimmungen von Paragraph 1
vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, daß zusätzlich alle im
folgenden genannten Bedingungen erfüllt werden:

   1.

      Sie müssen die veränderten Dateien mit einem auffälligen Vermerk
      versehen, der auf die von Ihnen vorgenommene Modifizierung und das
      Datum jeder Änderung hinweist.

   2.

      Sie müssen dafür sorgen, daß jede von Ihnen verbreitete oder
      veröffentlichte Arbeit, die ganz oder teilweise von dem Programm
      oder Teilen davon abgeleitet ist, Dritten gegenüber als Ganzes
      unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne Lizenzgebühren zur
      Verfügung gestellt wird.

   3.

      Wenn das veränderte Programm normalerweise bei der Ausführung
      interaktiv Kommandos einliest, müssen Sie dafür sorgen, daß es,
      wenn es auf dem üblichsten Wege für solche interaktive Nutzung
      gestartet wird, eine Meldung ausgibt oder ausdruckt, die einen
      geeigneten Copyright-Vermerk enthält sowie einen Hinweis, daß es
      keine Gewährleistung gibt (oder anderenfalls, daß Sie Garantie
      leisten), und daß die Benutzer das Programm unter diesen
      Bedingungen weiter verbreiten dürfen. Auch muß der Benutzer darauf
      hingewiesen werden, wie er eine Kopie dieser Lizenz ansehen kann.
      (Ausnahme: Wenn das Programm selbst interaktiv arbeitet, aber
      normalerweise keine derartige Meldung ausgibt, muß Ihr auf dem
      Programm basierendes Werk auch keine solche Meldung ausgeben).

Diese Anforderungen gelten für das bearbeitete Werk als Ganzes. Wenn
identifizierbare Teile des Werkes nicht von dem Programm abgeleitet sind
und vernünftigerweise als unabhängige und eigenständige Werke für sich
selbst zu betrachten sind, dann gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen
nicht für die betroffenen Teile, wenn Sie diese als eigenständige Werke
weitergeben. Wenn Sie jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines Ganzen
weitergeben, das ein auf dem Programm basierendes Werk darstellt, dann
muß die Weitergabe des Ganzen nach den Bedingungen dieser Lizenz
erfolgen, deren Bedingungen für weitere Lizenznehmer somit auf das
gesamte Ganze ausgedehnt werden ? und somit auf jeden einzelnen Teil,
unabhängig vom jeweiligen Autor.

Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnittes, Rechte für Werke in
Anspruch zu nehmen oder Ihnen die Rechte für Werke streitig zu machen,
die komplett von Ihnen geschrieben wurden; vielmehr ist es die Absicht,
die Rechte zur Kontrolle der Verbreitung von Werken, die auf dem
Programm basieren oder unter seiner auszugsweisen Verwendung
zusammengestellt worden sind, auszuüben.

Ferner bringt auch das einfache Zusammenlegen eines anderen Werkes, das
nicht auf dem Programm basiert, mit dem Programm oder einem auf dem
Programm basierenden Werk auf ein- und demselben Speicher- oder
Vertriebsmedium dieses andere Werk nicht in den Anwendungsbereich dieser
Lizenz.

§3. Sie dürfen das Programm (oder ein darauf basierendes Werk gemäß
Paragraph 2) als Objectcode oder in ausführbarer Form unter den
Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 kopieren und weitergeben ?
vorausgesetzt, daß Sie außerdem eine der folgenden Leistungen erbringen:

   1.

      Liefern Sie das Programm zusammen mit dem vollständigen
      zugehörigen maschinenlesbaren Quelltext auf einem für den
      Datenaustausch üblichen Medium aus, wobei die Verteilung unter den
      Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 erfolgen muß. Oder:

   2.

      Liefern Sie das Programm zusammen mit einem mindestens drei Jahre
      lang gültigen schriftlichen Angebot aus, jedem Dritten eine
      vollständige maschinenlesbare Kopie des Quelltextes zur Verfügung
      zu stellen ? zu nicht höheren Kosten als denen, die durch den
      physikalischen Kopiervorgang anfallen ?, wobei der Quelltext unter
      den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 auf einem für den
      Datenaustausch üblichen Medium weitergegeben wird. Oder:

   3.

      Liefern Sie das Programm zusammen mit dem schriftlichen Angebot
      der Zurverfügungstellung des Quelltextes aus, das Sie selbst
      erhalten haben. (Diese Alternative ist nur für nicht-kommerzielle
      Verbreitung zulässig und nur, wenn Sie das Programm als Objectcode
      oder in ausführbarer Form mit einem entsprechenden Angebot gemäß
      Absatz b erhalten haben.)

Unter dem Quelltext eines Werkes wird diejenige Form des Werkes
verstanden, die für Bearbeitungen vorzugsweise verwendet wird. Für ein
ausführbares Programm bedeutet ?der komplette Quelltext?: Der Quelltext
aller im Programm enthaltenen Module einschließlich aller zugehörigen
Modulschnittstellen-Definitionsdateien sowie der zur Compilation und
Installation verwendeten Skripte. Als besondere Ausnahme jedoch braucht
der verteilte Quelltext nichts von dem zu enthalten, was üblicherweise
(entweder als Quelltext oder in binärer Form) zusammen mit den
Hauptkomponenten des Betriebssystems (Kernel, Compiler usw.) geliefert
wird, unter dem das Programm läuft ? es sei denn, diese Komponente
selbst gehört zum ausführbaren Programm.

Wenn die Verbreitung eines ausführbaren Programms oder von Objectcode
dadurch erfolgt, daß der Kopierzugriff auf eine dafür vorgesehene Stelle
gewährt wird, so gilt die Gewährung eines gleichwertigen Zugriffs auf
den Quelltext als Verbreitung des Quelltextes, auch wenn Dritte nicht
dazu gezwungen sind, den Quelltext zusammen mit dem Objectcode zu kopieren.

§4. Sie dürfen das Programm nicht vervielfältigen, verändern, weiter
lizenzieren oder verbreiten, sofern es nicht durch diese Lizenz
ausdrücklich gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch der
Vervielfältigung, Modifizierung, Weiterlizenzierung und Verbreitung ist
nichtig und beendet automatisch Ihre Rechte unter dieser Lizenz. Jedoch
werden die Lizenzen Dritter, die von Ihnen Kopien oder Rechte unter
dieser Lizenz erhalten haben, nicht beendet, solange diese die Lizenz
voll anerkennen und befolgen.

§5. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da Sie sie
nicht unterzeichnet haben. Jedoch gibt Ihnen nichts anderes die
Erlaubnis, das Programm oder von ihm abgeleitete Werke zu verändern oder
zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich verboten, wenn Sie diese
Lizenz nicht anerkennen. Indem Sie das Programm (oder ein darauf
basierendes Werk) verändern oder verbreiten, erklären Sie Ihr
Einverständnis mit dieser Lizenz und mit allen ihren Bedingungen
bezüglich der Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung des
Programms oder eines darauf basierenden Werks.

§6. Jedesmal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem Programm
basierendes Werk) weitergeben, erhält der Empfänger automatisch vom
ursprünglichen Lizenzgeber die Lizenz, das Programm entsprechend den
hier festgelegten Bestimmungen zu vervielfältigen, zu verbreiten und zu
verändern. Sie dürfen keine weiteren Einschränkungen der Durchsetzung
der hierin zugestandenen Rechte des Empfängers vornehmen. Sie sind nicht
dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte
durchzusetzen.

§7. Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs einer
Patentverletzung oder aus einem anderen Grunde (nicht auf Patentfragen
begrenzt) Bedingungen (durch Gerichtsbeschluß, Vergleich oder
anderweitig) auferlegt werden, die den Bedingungen dieser Lizenz
widersprechen, so befreien Sie diese Umstände nicht von den Bestimmungen
dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, das Programm unter
gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen in dieser Lizenz und Ihrer
anderweitigen Verpflichtungen zu verbreiten, dann dürfen Sie als Folge
das Programm überhaupt nicht verbreiten. Wenn zum Beispiel ein Patent
nicht die gebührenfreie Weiterverbreitung des Programms durch diejenigen
erlaubt, die das Programm direkt oder indirekt von Ihnen erhalten haben,
dann besteht der einzige Weg, sowohl das Patentrecht als auch diese
Lizenz zu befolgen, darin, ganz auf die Verbreitung des Programms zu
verzichten.

Sollte sich ein Teil dieses Paragraphen als ungültig oder unter
bestimmten Umständen nicht durchsetzbar erweisen, so soll dieser
Paragraph seinem Sinne nach angewandt werden; im übrigen soll dieser
Paragraph als Ganzes gelten.

Zweck dieses Paragraphen ist nicht, Sie dazu zu bringen, irgendwelche
Patente oder andere Eigentumsansprüche zu verletzen oder die Gültigkeit
solcher Ansprüche zu bestreiten; dieser Paragraph hat einzig den Zweck,
die Integrität des Verbreitungssystems der freien Software zu schützen,
das durch die Praxis öffentlicher Lizenzen verwirklicht wird. Viele
Leute haben großzügige Beiträge zu dem großen Angebot der mit diesem
System verbreiteten Software im Vertrauen auf die konsistente Anwendung
dieses Systems geleistet; es liegt am Autor/Geber, zu entscheiden, ob er
die Software mittels irgendeines anderen Systems verbreiten will; ein
Lizenznehmer hat auf diese Entscheidung keinen Einfluß.

Dieser Paragraph ist dazu gedacht, deutlich klarzustellen, was als
Konsequenz aus dem Rest dieser Lizenz betrachtet wird.

§8. Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung des Programms in
bestimmten Staaten entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich
geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der
Urheberrechtsinhaber, der das Programm unter diese Lizenz gestellt hat,
eine explizite geographische Begrenzung der Verbreitung angeben, in der
diese Staaten ausgeschlossen werden, so daß die Verbreitung nur
innerhalb und zwischen den Staaten erlaubt ist, die nicht ausgeschlossen
sind. In einem solchen Fall beinhaltet diese Lizenz die Beschränkung,
als wäre sie in diesem Text niedergeschrieben.

§9. Die /Free Software Foundation/ kann von Zeit zu Zeit überarbeitete
und/oder neue Versionen der /General Public License/ veröffentlichen.
Solche neuen Versionen werden vom Grundprinzip her der gegenwärtigen
entsprechen, können aber im Detail abweichen, um neuen Problemen und
Anforderungen gerecht zu werden.

Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in
einem Programm angegeben wird, daß es dieser Lizenz in einer bestimmten
Versionsnummer oder ?jeder späteren Version? /(?any later version?)/
unterliegt, so haben Sie die Wahl, entweder den Bestimmungen der
genannten Version zu folgen oder denen jeder beliebigen späteren
Version, die von der /Free Software Foundation/ veröffentlicht wurde.
Wenn das Programm keine Versionsnummer angibt, können Sie eine beliebige
Version wählen, die je von der /Free Software Foundation/ veröffentlicht
wurde.

§10. Wenn Sie den Wunsch haben, Teile des Programms in anderen freien
Programmen zu verwenden, deren Bedingungen für die Verbreitung anders
sind, schreiben Sie an den Autor, um ihn um die Erlaubnis zu bitten. Für
Software, die unter dem Copyright der /Free Software Foundation/ steht,
schreiben Sie an die /Free Software Foundation/; wir machen zu diesem
Zweck gelegentlich Ausnahmen. Unsere Entscheidung wird von den beiden
Zielen geleitet werden, zum einen den freien Status aller von unserer
freien Software abgeleiteten Werke zu erhalten und zum anderen das
gemeinschaftliche Nutzen und Wiederverwenden von Software im allgemeinen
zu fördern.


      Keine Gewährleistung

* §11. Da das Programm ohne jegliche Kosten lizenziert wird, besteht
keinerlei Gewährleistung für das Programm, soweit dies gesetzlich
zulässig ist. Sofern nicht anderweitig schriftlich bestätigt, stellen
die Copyright-Inhaber und/oder Dritte das Programm so zur Verfügung,
?wie es ist?, ohne irgendeine Gewährleistung, weder ausdrücklich noch
implizit, einschließlich ? aber nicht begrenzt auf ? Marktreife oder
Verwendbarkeit für einen bestimmten Zweck. Das volle Risiko bezüglich
Qualität und Leistungsfähigkeit des Programms liegt bei Ihnen. Sollte
sich das Programm als fehlerhaft herausstellen, liegen die Kosten für
notwendigen Service, Reparatur oder Korrektur bei Ihnen. *

* §12. In keinem Fall, außer wenn durch geltendes Recht gefordert oder
schriftlich zugesichert, ist irgendein Copyright-Inhaber oder irgendein
Dritter, der das Programm wie oben erlaubt modifiziert oder verbreitet
hat, Ihnen gegenüber für irgendwelche Schäden haftbar, einschließlich
jeglicher allgemeiner oder spezieller Schäden, Schäden durch
Seiteneffekte (Nebenwirkungen) oder Folgeschäden, die aus der Benutzung
des Programms oder der Unbenutzbarkeit des Programms folgen
(einschließlich ? aber nicht beschränkt auf ? Datenverluste, fehlerhafte
Verarbeitung von Daten, Verluste, die von Ihnen oder anderen getragen
werden müssen, oder dem Unvermögen des Programms, mit irgendeinem
anderen Programm zusammenzuarbeiten), selbst wenn ein Copyright-Inhaber
oder Dritter über die Möglichkeit solcher Schäden unterrichtet worden war. *


    Ende der Bedingungen


    Wie Sie diese Bedingungen auf Ihre eigenen, neuen Programme anwenden
    können

Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und wollen, daß es vom
größtmöglichen Nutzen für die Allgemeinheit ist, dann erreichen Sie das
am besten, indem Sie es zu freier Software machen, die jeder unter
diesen Bestimmungen weiterverbreiten und verändern kann.

Um dies zu erreichen, fügen Sie die folgenden Vermerke zu Ihrem Programm
hinzu. Am sichersten ist es, sie an den Anfang einer jeden Quelldatei zu
stellen, um den Gewährleistungsausschluß möglichst deutlich
darzustellen; zumindest aber sollte jede Datei eine Copyright-Zeile
besitzen sowie einen kurzen Hinweis darauf, wo die vollständigen
Vermerke zu finden sind.

    [/eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung/]
    Copyright (C) [/Jahr/]  [/Name des Autors/]

    This program is free software; you can redistribute it and/or modify
    it under the terms of the GNU General Public License as published by
    the Free Software Foundation; either version 2 of the License, or
    (at your option) any later version.

    This program is distributed in the hope that it will be useful, but
    WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of
    MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU
    General Public License for more details.

    You should have received a copy of the GNU General Public License
    along with this program; if not, write to the Free Software
    Foundation, Inc., 51 Franklin St, Fifth Floor, Boston, MA 02110, USA

Auf Deutsch:

    [/eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung/]
    Copyright (C) [/Jahr/]  [/Name des Autors/]

    Dieses Programm ist freie Software. Sie können es unter den
    Bedingungen der GNU General Public License, wie von der Free
    Software Foundation veröffentlicht, weitergeben und/oder
    modifizieren, entweder gemäß Version 2 der Lizenz oder (nach Ihrer
    Option) jeder späteren Version.

    Die Veröffentlichung dieses Programms erfolgt in der Hoffnung, daß
    es Ihnen von Nutzen sein wird, aber OHNE IRGENDEINE GARANTIE, sogar
    ohne die implizite Garantie der MARKTREIFE oder der VERWENDBARKEIT
    FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Details finden Sie in der GNU General
    Public License.

    Sie sollten ein Exemplar der GNU General Public License zusammen mit
    diesem Programm erhalten haben. Falls nicht, schreiben Sie an die
    Free Software Foundation, Inc., 51 Franklin St, Fifth Floor, Boston,
    MA 02110, USA.

Fügen Sie auch einen kurzen Hinweis hinzu, wie Sie elektronisch und per
Brief erreichbar sind.

Wenn Ihr Programm interaktiv ist, sorgen Sie dafür, daß es nach dem
Start einen kurzen Vermerk ausgibt:

    version 69, Copyright (C) [/Jahr/]  [/Name des Autors/]
    Gnomovision comes with ABSOLUTELY NO WARRANTY; for details type
    ?show w?. This is free software, and you are welcome to redistribute
    it under certain conditions; type ?show c? for details.

Auf Deutsch:

    Version 69, Copyright (C) [/Jahr/]  [/Name des Autors/] Für
    Gnomovision besteht KEINERLEI GARANTIE; geben Sie "show w" für
    Details ein. Gnonovision ist freie Software, die Sie unter
    bestimmten Bedingungen weitergeben dürfen; geben Sie "show c" für
    Details ein.

Die hypothetischen Kommandos ?|show w|? und ?|show c|? sollten die
entsprechenden Teile der GNU-GPL anzeigen. Natürlich können die von
Ihnen verwendeten Kommandos anders heißen als ?|show w|? und ?|show c|?;
es könnten auch Mausklicks oder Menüpunkte sein ? was immer am besten in
Ihr Programm paßt.

Soweit vorhanden, sollten Sie auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als
Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule einen Copyright-Verzicht für
das Programm unterschreiben lassen. Hier ein Beispiel. Die Namen müssen
Sie natürlich ändern.

    Yoyodyne, Inc., hereby disclaims all copyright interest in the
    program ?Gnomovision? (which makes passes at compilers) written by
    James Hacker.

    [/Unterschrift von Ty Coon/], 1 April 1989
    Ty Coon, President of Vice

Auf Deutsch:

    Die Yoyodyne GmbH erhebt keinen urheberrechtlichen Anspruch auf das
    von James Hacker geschriebene Programm "Gnomovision" (einem
    Schrittmacher für Compiler).

    [/Unterschrift von Ty Coon/], 1. April 1989
    Ty Coon, Vizepräsident

Diese /General Public License/ gestattet nicht die Einbindung des
Programms in proprietäre Programme. Ist Ihr Programm eine
Funktionsbibliothek, so kann es sinnvoller sein, das Binden proprietärer
Programme mit dieser Bibliothek zu gestatten. Wenn Sie dies tun wollen,
sollten Sie die GNU Lesser General Public License
<http://www.gnu.de/documents/lgpl.de.html> anstelle dieser Lizenz
verwenden.

